Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1969 - VI C 53.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,676
BVerwG, 22.01.1969 - VI C 53.66 (https://dejure.org/1969,676)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1969 - VI C 53.66 (https://dejure.org/1969,676)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1969 - VI C 53.66 (https://dejure.org/1969,676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Unterhaltsbeitrages - Unfallfürsorge für "vorhandene" Beamte bei Inkrafttreten des Beamtengesetzes (BBG) - Versetzung von Beamten auf Widerruf in den Ruhestand - Differenzierung zwischen "wiederverwendeten" und "früheren" Beamten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 6 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1969 - VI C 53.66
    Die auf dieser Grundlage vom Gesetz zu Art. 131 GG verliehenen Rechte bleiben, da der Gesetzgeber hierbei der Konkurssituation der öffentlichen Dienstherren nach dem Zusammenbruch Rechnung tragen mußte, vielfach noch hinter den Rechten zurück, die die Bediensteten am 8. Mai 1945 hatten (BVerwGE 5, 86 [88]).
  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 119.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1969 - VI C 53.66
    Denn dieser Unterhaltsbeitrag hat nach seiner gesetzlichen Konstruktion Entschädigungscharakter (so schon das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1965 [BVerwGE 22, 243 (247) [BVerwG 19.10.1965 - VI C 119/63]]); und zwar erhält der im Dienst verunglückte Beamte diese Entschädigung gleichsam als Abfindung dafür, daß er entlassen worden ist und deshalb nicht in den Genuß der Vorteile und Chancen der normalen Unfallfürsorge gelangt.
  • BVerwG, 23.11.1960 - VI C 198.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1969 - VI C 53.66
    Die aufgezeigte Konzeption des Gesetzes steht grundsätzlich der Annahme entgegen, daß ein von seiner Regelung erfaßter ehemaliger Bediensteter besser gestellt werden sollte als vor dem Zusammenbruch (so schon BVerwGE 11, 260 [261]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2016 - 2 LB 17/15

    Ruhensregelung bei Unterhaltsbeitrag nach einer MdE von 20% neben gesetzlicher

    Er hat zudem die Aufgabe, Nachteile auszugleichen, die einem früheren Beamten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Dauer einer dienstunfallbedingten Beschränkung der Erwerbsfähigkeit entstehen; außerdem ist er als Ersatz der durch den Dienstunfall erwachsenden echten Mehranforderungen gedacht (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1969 - 6 C 53.66 - Buchholz 232 § 142 BBG Nr. 4 S. 4 ff., vom 18. April 1991 - 6 C 56.88 - , vom 31. Januar 1974 - 2 C 50.72 - und vom 25. Februar 2016 - 2 C 14.14 - juris Rn. 11, jeweils m.w.N.>).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 20.65

    Rechtsmittel

    Seinen erschöpfenden Ausführungen ist lediglich noch hinzuzufügen, daß die durch die umfassende Ermächtigung des Art. 131 GG gedeckte Grundkonzeption des Gesetzes nicht darauf gerichtet ist, Benachteiligungen infolge der nach dem Zusammenbruch amtlos verbrachten Zeit auszugleichen oder wiedergutzumachen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 53.66 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht